Jeder kennt die nervigen Cookie-Banner und keiner respektiert die Voreinstellung des Browsers namens Do-Not-Track. Firmen nehmen eher Datenschutzstrafen in Kauf, statt auf Google-Dienste zu verzichten, und warum es nicht nur um Cookies geht. Was eben auch das genervte Wegklicken des aufpoppenden Cookie-Banners ohnehin absurd führt.
Es gibt hier ein paar wesentliche Punkte, die man verstehen sollte:
- Beim Datenschutz geht es mehr um Datenverarbeitung in fremden Systemen, weniger um das Cookie, das zur Nachverfolgung dient. Google weiß so meistens, welche Wege man geht, da der Cookie von den Webseiten geladen wird, dadurch, dass man Google-Dienste einbindet und somit die Verarbeitung an fremde Systeme weiterleitet. Der Google-Cookie enthält eine Nutzerkennung.
- Mit diesem Cookie ist es möglich, die Interessen des Kunden zu verfolgen, und gerade im E-Commerce ist es etwas, auf das niemand verzichten will, denn plötzlich bekommt man zielgerichtete Werbung. Das nennt man Retargeting und dies hat die Eigenschaft, den Umsatz um 75 % zu steigern.
- Selbst das Laden von Google-Fonts, das sind die verschiedenen Schriftarten auf Webseiten, kann bewirken, dass dieses Cookie ausgelesen wird. Da viele Webseiten heutzutage zu faul sind, den Font statisch zur Verfügung zu stellen, wird dieser eben einfach über Google geladen, und dass man dies einfach ungefragt tun kann, firmiert unter berechtigtem Interesse. Der Anbieter der Webseite behauptet so, dass dies technisch notwendig sei. Auch das ReCaptcha, die Frage, ob man auch kein Roboter sei, oder Google Maps wird gerne als berechtigtes Interesse ausgegeben, wobei es bei ReCaptcha hier tatsächlich um eine technische Notwendigkeit geht.
- Die Daten, die die Kunden beim Surfen hinterlassen, sind für die Auswertung und Messung des Unternehmenserfolgs unerlässlich. Man kann es als A/B-Test sehen. Ein A/B-Test ist die Optimierung seines Angebots an das Verhalten des Kunden. So wird geprüft, welche Variante bei einer Zielgruppe eher zu einem Kauf führt.
Jüngst las ich davon, dass die Öffentlichkeit der Schufa-Schattendatenbank gewahr wurde. Diese begründeten dies mit berechtigtem Interesse.
Es gilt folgende Regel zu beachten: WENN ein Datenschutz-Banner zur Bestätigung erscheint, DANN bedeutet das, dass jemand Ihre Daten verwerten will und dieses Banner nur da ist, um in der „Datenschutzverletzung“ auch noch zuzustimmen. That’s it.
Ich frag’ mich, was passieren würde, wenn ich für die Verarbeitung meiner Daten und somit als Teil der Wertschöpfung anderer Unternehmen dienlich einen Preis verlangen würde?
Stellen Sie sich vor, bei jedem Besuch einer Webseite würden Sie für die Datenerhebung einen kleinen Beitrag erhalten. Mein Job wäre Surfen.
Auch mit Social Media verhält es sich in dieser Hinsicht, denn Inhalte haben die Anbieter eigentlich keine. Sie sind dann das Produkt und das Ganze bekommen sie auch kostenlos.

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