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Sowjetunion — das am besten dokumentierte Beispiel

Die Psychiatrie wurde systematisch dazu missbraucht, Andersdenkende und politische Dissidenten zu pathologisieren, auszusondern und ihrer Rechte zu berauben — denn Andersdenkende galten in der marxistisch-leninistischen Ideologie sowohl als Belastung wie als Bedrohung für das System, sodass sie sich so einfach diskreditieren und festhalten ließen. In den 1960er/70er Jahren zeigte sich, dass sogenannte „konterrevolutionäre Gedanken“ als psychische Störungen diagnostiziert und behandelt wurden — auch gegen den erklärten Willen der Betroffenen. Wikipedia

Zentral war das Moskauer Serbski-Institut: Dort wurden politische Dissidenten vorsätzlich als psychisch krank diagnostiziert, federführend unter dem damaligen KGB-Agenten und späteren KPdSU-Generalsekretär Juri Andropow. Andropow entwickelte den politischen Missbrauch der Psychiatrie systematisch zu einem Mittel der Unterdrückung. Wikipedia

Ein bekannter Betroffener: der Physiker und Menschenrechtler Andrej Sacharow, führend an der Entwicklung der sowjetischen Wasserstoffbombe beteiligt, später Friedensnobelpreisträger 1975 — er wurde 1980 aus der Akademie der Wissenschaften ausgeschlossen und bis 1986 nach Gorki verbannt. Die Diagnose „träge Schizophrenie“ (sluggish schizophrenia) wurde eigens geschaffen, um politischen Dissens als Krankheitssymptom zu deuten — auch ohne produktive Symptome, allein aus „Reformwahn“ oder „Wahrheitssuche“ ließ sich so eine Diagnose konstruieren. Bundesarchiv

DDR

Auch in der DDR gab es politischen Missbrauch der Psychiatrie, wobei neuere Aktenfunde zusätzliche Belege dafür liefern; die Forschungslage ist hier allerdings lückenhafter als zur Sowjetunion, u.a. weil Aktenzugang und Aufarbeitung länger dauerten. Springer

Struktur des Missbrauchsmusters — unabhängig vom Regime wiederkehrend:

  • Konstruktion einer Diagnose aus politischem Verhalten heraus (nicht umgekehrt)
  • Umgehung rechtsstaatlicher Verfahren durch „medizinische“ statt juristische Einordnung — Unterbringung erscheint dann als Fürsorge, nicht als Strafe
  • Gutachter als verlängerter Arm der Staatsmacht statt unabhängiger Instanz
  • Betroffene verlieren Rechtsmittel, die ihnen im Strafverfahren zustünden, weil „Kranke“ formal nicht als vollwertige Rechtssubjekte behandelt werden

Das ist ein historisch reales und gut erforschtes Phänomen — wichtig ist aber, es sauber von Einzelfällen unzureichender Begründung (wie den BGH-Fällen vorhin) zu unterscheiden: Dort ist die Rechtswidrigkeit ein Verfahrensfehler innerhalb eines rechtsstaatlichen Systems mit Korrekturmechanismen (Revision, Beschwerde). Systematischer politischer Missbrauch dagegen bedeutet, dass diese Korrekturmechanismen selbst kompromittiert sind.

1. NS-Zeit — Aktion T4 (systematisch, zweifelsfrei belegt)
1940/41 wurden unter Aufsicht von Ärzten und Therapeuten im Rahmen der Aktion T4 mehr als 70.000 Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen ermordet, bei den NS-Krankenmorden insgesamt über 200.000 Menschen — euphemistisch als „Euthanasie“ bezeichnet, tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen und „Rassehygiene“ systematisch ausgemerzt. Das ist der extremste und historisch am besten aufgearbeitete Fall — hier ging es nicht um Wegsperren, sondern um Mord unter medizinischem Deckmantel. Wikipedia

2. DDR — Einzelfälle, aber kein systematischer Missbrauch (wichtige Differenzierung)
Hier wird die Forschungslage oft überzeichnet dargestellt, tatsächlich ist sie nuancierter: Anders als in der Sowjetunion oder Rumänien wurde die Psychiatrie in der DDR nicht systematisch als staatssicherheitsdienstliches Instrument zur Verfolgung politischer Gegner missbraucht. Nachgewiesen wurde, dass Menschen aus politischen Motiven psychiatrisiert wurden — jedoch lediglich in Einzelfällen; das genaue Ausmaß bleibt bis heute unklar. Bundesarchiv, ResearchGate

Konkrete dokumentierte Einzelfälle: Ein Mann wurde nach Protesten gegen den Mauerbau jahrelang zwangsinterniert; ein anderer wurde bei einem Fluchtversuch trotz Minenverletzung beschossen und danach psychiatrisiert. Für Brandenburg wurde ein Grenzfall dokumentiert: 1993 fuhren zwei MfS-Angehörige einen jungen Mann in eine Landesklinik, weil er mit einer Selbstmordankündigung seinem Ausreiseantrag Nachdruck verleihen wollte. Springer

3. Der Fall Waldheim (Sachsen) — bekanntester Einzelfall mit Strafverfahren
Nach der Wende erhoben Klinikmitarbeiter und Betroffene schwere Vorwürfe gegen die Nervenklinik Waldheim — u.a. gegen einen Dr. Poppe wegen „despotischen Führungsstils“, dokumentiert wurden auch Kastrationen und Hirnoperationen. 1993 erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen Körperverletzung; das Verfahren endete 1997 mit Freispruch. Die Klinik wurde 1993 geschlossen. — ein Fall, wo der Verdacht auf politischen Missbrauch stark im Raum stand, sich strafrechtlich aber nicht beweisen ließ. Psychiatriemuseum

4. Frankfurter Steuerfahnder-Affäre:

2006 wurden mehrere Steuerfahnder des Finanzamtes Frankfurt V für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt, nachdem ihnen ein Gutachter eine „paranoid-querulantische Entwicklung“ attestiert hatte. Der Hintergrund: Die Betroffenen hatten sich wiederholt gegen die Anweisung von Vorgesetzten gewehrt, Ermittlungen gegen Kunden der Deutschen Bank und Commerzbank wegen Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe einzustellen. Wikipedia

Das Verfahren begann tatsächlich schon um die Jahrtausendwende — die Fahnder ermittelten seit Ende der 1990er/frühen 2000er gegen die Großbanken, der Konflikt mit den Vorgesetzten eskalierte in den folgenden Jahren, bis 2006 die Dienstunfähigkeitserklärung erfolgte. Entscheidend: Im Dezember 2015 gab das Oberlandesgericht Frankfurt der Klage der Betroffenen wegen sittenwidriger und vorsätzlicher Falschbegutachtung letztinstanzlich recht — der Gutachter musste vier Betroffenen insgesamt 226.000 Euro Schadenersatz zahlen. Wikipedia

Das ist der bislang am besten juristisch bestätigte Fall in der BRD, bei dem ein psychiatrisches Gutachten nachweislich instrumentalisiert wurde, um unbequeme Ermittler kaltzustellen — mit rechtskräftigem Urteil, das genau das feststellt: vorsätzliche Falschbegutachtung, kein Behandlungsfehler, sondern gezielte Zweckentfremdung der Diagnose als Disziplinierungsinstrument gegenüber Personen, die sich gegen Weisungen von oben gewehrt hatten.

Das Muster ist strukturell identisch zu den Sowjet-Fällen, nur im kleineren, institutionellen statt staatlich-systematischen Maßstab: nicht politischer Dissens im engeren Sinne, sondern Whistleblowing/Renitenz gegenüber mächtigen Interessen (hier: Großbanken, vorgesetzte Behörde) wurde pathologisiert, um die Betroffenen aus dem Amt zu entfernen — mit dem entscheidenden Unterschied, dass es hier ein unabhängiges Gericht gab, das die Sache jahre später aufgeklärt und korrigiert hat.

Andere Quellen zu angeblichen Einzelfällen um 2000 (z. B. Erfahrungsberichte Betroffener) sind mir untergekommen, aber deutlich schwächer belegt — Einzeldarstellungen ohne gerichtliche Bestätigung, denen ich hier keine Beweiskraft zuschreiben würde. Der Steuerfahnder-Fall ist der, der einer rechtlichen Prüfung standgehalten hat.

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